Förderverein - Beschlüsse - Oskar-Picht-Preis
 

Oskar-Picht-Preis

Beschluß Nr. 00-04

§1 Anliegen
  1. Der Oskar-Picht-Preis wird von unserem Verein gestiftet, um Schüler zu ehren, die durch ihre schulischen und außerschulischen Aktivitäten zum guten Ruf unseres Gymnasiums beigetragen haben. Ziel ist dabei, die Schüler unseres Gymnasiums zu Leistungen zu  motivieren, die unsere Schule über die Grenzen unseres Landkreises hinaus in einem positiven Licht erscheinen lassen.
  2. Ein Rechtsanspruch auf die Verleihung des Preises besteht nicht.
§2 Anlaß der Preisverleihung

Der Preis wird jährlich als Höhepunkt der Schullaufbahn eines unserer Abiturienten auf der Abiturfeier vergeben werden.

§3 Auswahlkriterien

  1. Die Auswahl des Preisträgers erfolgt durch eine Auswahlkommission.
  2. Als Kandidaten für den Preis können Absolventen des Oskar-Picht-Gymnasiums vorgeschlagen werden.
  3. Für die Auswahl des Preisträgers sollen folgende Aspekte in Betracht gezogen werden:
    • Mitarbeit in außerschulischen Arbeitsgemeinschaften und Vereinen
    • Erfolgreiche Repräsentation des Oskar-Picht-Gymnasiums Pasewalk in Wettbewerben auf regionaler und überregionaler Ebene
    • Gemeinnützige Tätigkeit
    • Schulische Leistungen
    • Positive Persönlichkeitsstruktur
§4 Form des Preises
  1. Der Preis wird als Geldpreis in Höhe von 500 DM in repräsentativer Form (Kunstwerk, Bildband, Büste oder dgl.) verliehen.
  2. Die Preisträger werden dauerhaft auf der 3. Etage des alten Gebäudes gewürdigt und in der Presse veröffentlicht.
§5 Auswahlkommission

  1. Die Auswahlkommission besteht aus folgenden Mitgliedern:
    • Schulleiter oder dessen Vertreter (beschließende Stimme)
    • Tutoren der Abschlußklassen (beratende Stimme)
    • Vorstand des Vereins (beschließende Stimme)
  2. Vorsitzender der Auswahlkommission ist der 1.Vorsitzende des Vereins.
§6 Auswahlverfahren

  1. Die Auswahlkommission trifft sich zweimal zur Entscheidungsfindung.
  2. Auf der ersten Zusammenkunft, die Anfang März erfolgen soll, hat jedes Mitglied der Auswahlkommission das Recht, der Kommission einen schriftlichen, begründeten Vorschlag zu unterbreiten. Der Vorschlag kann auch in Abwesenheit über den Vorsitzenden der Kommission eingereicht werden.
  3. Alle Vorschläge sind zu hören und nach Vorstellung aller Vorschläge zu diskutieren. Sollte kein Vorschlag zustande kommen, wird das Verfahren für das laufende Jahr abgebrochen und die Preisverleihung ausgesetzt.
  4. Alle Vorschläge sind vertraulich zu behandeln hinsichtlich des Antragstellers und des Kandidaten.
  5. Auf der zweiten Zusammenkunft, die nach der letzen Sitzung der Abiturprüfungskommission und vor der Ausgabe der Abiturzeugnisse erfolgt, wird über die Vergabe des Preises entschieden.

Pasewalk, 06.01.2000